ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Sportsclub Allgäu
1. Nutzung der Fitness-Anlage
Der/die Vertragspartner/in ist berechtigt, das Sportsclub Allgäu Studio innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen,
die dem auf der Vorderseite angekreuzten Nutzungskonzept entsprechen. Für Kurse und Zusatzleistungen, sowie Aufnahmegebür / Pauschalen können
Sondergebühren erhoben werden.
Ist der Vertragspartner nicht selbst Nutzer, steht das Recht zur Nutzung nur der auf der Vorderseite als Nutzer
eingetragenen Person zu. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Es ist verboten, dritten Personen die keine Mitgliedschaft oder Zugangsberechtigung haben, mitzubringen oder Ihnen Zutritt zum Studio zu gewähren.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Sportsclub Allgäu Studio auf etwaige bei ihm bestehende
gesundheitliche Einschränkungen und Risiken hinzuweisen.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten sowie der
Leistungsangebote bleiben vorbehalten.
2. Haftung
Das Sportsclub Allgäu Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren
Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Ansonsten wird
eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten
oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor.
Der Vertragspartner nutzt die Geräte, Einrichtungen, Räumlichkeiten und Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Er
verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der
gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden oder Beschädigt werden, werden auf
Kosten des Verursachers behoben.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken sowie für Wertgegenstände, Schmuck oder Geld wird
keine Haftung übernommen.
3. Kündigung und Verlängerung des Vertrages
Die Dauer des Vertrages sowie seine Kündigungsmöglichkeiten sind auf der Vorderseite und in den AGB´s geregelt. Die Kündigung
hat schriftlich zu erfolgen.
Bei längerer Erkrankung des Vertragspartners oder ähnlichen Härtefällen, die eine Nutzung des Studios für länger
als 8 Wochen hindern, kann auf Verlangen des Vertragspartners der Vertrag beitragsfrei ruhen.
Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder
die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen ist das Sportsclub Allgäu Studio berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen. Die Pflicht des
Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächst möglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages
zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Gebühren und Beiträge werden , sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist ? monatlich per Lastschrift
Abbuchung vom angegebenen Konto abgebucht. Entsprechendes gilt ab Widerruf der Ermächtigung, die Gebühr im
Lastschriftverfahren einzuziehen. Sollten Abbuchungen zurückgewiesen werden, ohne dass dies durch einen Fehler
von dem Sportsclub Allgäu Studio verursacht worden wäre, hat der Vertragspartner des Sportsclub Allgäu´s sämtliche
damit verbundenen Kosten zu ersetzen ( Rücklastschrift Gebür (zzgl. € 5,00), bei offenen Forderungen von mehr als 2 Monatsbeiträgen wird der
Gesamtbetrag über die Gesamtlaufzeit zur Zahlung fällig gestellt und über ein Inkassounternehmen eingezogen.
Zu Erhöhung der Sicherheit werden Teilbereiche ( Trainingsflächen 1. OG u. Eingangsbereich) Videoüberwacht. Die Aufnahmen werden "Einzelfallbezogen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erkläre ich mich damit einverstanden.
1. Anerkennung der Hausordnung Mit dem Betreten des Fitnessstudios Sportsclub Allgäu erkennt das Mitglied oder Besucher die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen. 2. Haftung Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des Fitnessstudios für Diebstahl sowie Sach-,Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnesscenters. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im Fitnessstudio auf eigene Gefahr. 3. Eltern haften für ihre Kinder Eltern haften für ihre Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass sich ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen des Fitnessstudios aufhalten und nicht mit Trainingsgeräten in Berührung kommen. 4. Verhaltensregeln Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unserem Fitnessstudio. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Insbesondere in den Umkleiden ist die Privatsphäre zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist einzuhalten. Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt Vor Aufnahme des Trainings empfehlen wir eine eingehende Beratung und Einweisung durch unser Fachpersonal (Termin vereinbaren). werden. Das Mitglied ist aufgefordert einen übermäßigen Verbrauch der Wassermengen beim Duschen zu unterlassen. Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben, wobei offene Monatsbeiträge weiterhin gezahlt werden müssen. 5. Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen. Die Umkleideschränke sind ausschließlich mit einem vom Mitglied selbst mitzubringenden Vorhängeschloss zu nutzen. Wir bitten die Umkleideschränke sauber zu hinterlassen. Alle Türen müssen nach dem Verlassen des Raumes geschlossen werden, damit die Bewegungsmelder entsprechend inaktiv bleiben. Das Vorhängeschloss ist nach dem Benutzen der Schränke wieder zu entfernen. Verschlossene Schränke werden ansonsten nach Geschäftsschluss geöffnet und geleert. 6. Sauberkeit im Fitnessstudio Bitte verlassen Sie die Fitnessflächen, Umkleideräume, Sanitäranlagen so, wie Sie diese auch vorfinden möchten. Im gesamten Nassbereich bitten wir euch aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen und die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten. Das Rasieren und Färben der Haare ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Nach Gerbrauch der Dusche ist der Bereich mit dem Abzieher zu trocknen. Der Müll (Binden etc.) muss in die aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. Dies geschieht im eigenen Interesse des Kunden, um möglichen Fehlern beim Trainingsablauf und Verletzungen vorzubeugen. 8. Sportbekleidung Als Trainingskleidung empfehlen wir Sportbekleidung zu verwenden, die den Hautkontakt mit den Polstern der Trainingsgeräte verhindert. Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen, welche zuvor noch nicht auf der Straße getragen wurden, betreten werden. Das Training ohne Schuhwerk oder mit sogenannten Flip-Flops und Sandalen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet. Männliche Mitglieder bitten wir, ihr Training in schulterbedeckenden T-Shirts durchzuführen. Muskelshirts oder Unterhemden sind nicht gestattet. Wir bitten ausdrücklich darum, beim Training an Geräten, Matten und Bikes ausreichend große Handtücher unterzulegen bzw. zu verwenden. Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken in den Trainingsräumen ist nicht gestattet. 9. Besichtigungen Die Besichtigung aller Räume des Fitnessstudios erfolgt nur in Begleitung des Personals. 10. Trainingsgeräte, Trainingsräume und Personalbereich Jede Art von Training ist so durchzuführen, dass das Training der anderen Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Dabei ist insbesondere auf störende Geräusche zu verzichten. Wir bitten darum, alle während des Trainings benutzten Trainingsgeräte (z. B. Maschinen, Gewichte, Hantelscheiben, Bälle, Steps, Matten, usw.) anschließend wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzulegen. Trainingsequipment jeder Art kann Geltung der Hausordnung nicht reserviert werden. Wir bitten die Mitglieder, das Trainingsequipment auch während der Pausen zwischen den einzelnen Einheiten freizugeben. Langhanteln sind aus Sicherheitsgründen mit Sicherungsspangen zu versehen. Das Trainingsequipment darf das Fitnessstudio nicht verlassen. Den Personalbereich dürfen nur Angestellte betreten. Hierzu zählt die Verkaufstheke und für Mitglieder nicht zugängliche Bereiche. 11. Bedienung technischer Geräte Überlassen Sie bitte die Bedienung aller technischen Einrichtungen, wie z.B. Musik- und TV-Anlagen, unseren Mitarbeitern. 12. Rauchen verboten In dem gesamten Fitness und Wellness Center inklusive Garten- und Terrassenanlagen besteht uneingeschränktes Rauchverbot. 13. Speisen und Getränke Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden. Wir bitten die Mitglieder selbst gekochtes Essen außerhalb des Studios zu verzehren um den Biomüll und unangenehme Gerüche in den Umkleiden zu vermeiden. 14. Mobiltelefone und Kameras Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainingsbereich und in den Ruhezonen untersagt ist. Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Fitnessstudio zum Schutze der Privatsphäre unserer Mitglieder ausdrücklich verboten (ausgenommen Überwachungskameras des Studios). 15. Ein- und Auschecken Die Mitnahme von Fremdpersonen ist nicht gestattet.
Beim Betreten oder Verlassen ist sicherzustellen, dass keine andere Person durch den eigenen Zugang oder Ausgang Zutritt erhält. Jedes Mitglied muss seinen eigenen Transponder nutzen. Bei Missbrauch unterwirft sich das Mitglied einer Vertragsstrafe von 150,00 €.
Jeder Missbrauch wird mit Hausverbot belegt und strafrechtlich verfolgt.
Probetraining oder Anmeldung sind nur in den Trainerzeiten oder mit Terminvereinbarung möglich. 16. Parken Ihnen steht eine Vielzahl an Parkplätzen in den ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie diese ausschließlich während des Aufenthaltes in dem Fitnessstudio. Eine Haftung für Schäden kann grundsätzlich nicht übernommen werden. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO. 17. Tiere Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Mitbringen von Tieren jedweder Art in das Fitnessstudio nicht gestattet ist. 19. Anweisungen der Mitarbeiter Alle Mitarbeiter von Sportsclub Allgäu üben gegenüber den Mitgliedern und Besuchern die Rechte des Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie in dem Fitnessstudio angebrachte schriftliche Hinweise sind unbedingt zu beachten. 20. Verbotene Substanzen Verbotene Substanzen zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen ist bei uns grundsätzlich untersagt. Jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Doping und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Studio verboten. Ein Verstoß führt zu einem Hausverbot und zu einer Strafanzeige. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Studioleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Mit demBetreten erkennt Ihr die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.
Für jeden Vertragsabschluss ist eine Aufnahmegebühr fällig. Diese Beträgt aktuell 59,--€ und wird einmalig Pro Vertrag mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.
KündigungWird der Mitgliedsvertrag nicht unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von mind. 3 Monaten vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft unter einhaltung einer Frist von mindestens 1 Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
Kündigungen sind schriftlich per Post oder Email: scallgaeu@email.de einzureichen